Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Download
§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich
- Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle zwischen der Firma PTS Papier-Trocknungs-Service GmbH, Inhaber Bernard Podratzki, als Auftragnehmer (im folgenden An genannt) und dem Besteller (im folgenden Ag genannt) der Lieferungen und Leistungen (im folgenden auch als Serviceleistungen bezeichnet) als Auftraggeber vereinbarten, d.h. für vom Ag bestellten Serviceleistungen. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Ag erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen des Ag den Auftrag vorbehaltlos ausführen, d.h. die Serviceleistungen erbringen.
- Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Ag zwecks Ausführung abweichend von diesen AGB getroffen werden, sind schriftlich festzulegen.
- Unsere AGB gelten gegenüber Unternehmen, Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen, juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts und gegenüber einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, gegenüber Privatpersonen als Verbrauer nur, soweit dies rechtlich zulässig ist.
- Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Ag.
- Es gelten die jeweils aktuellen AGB, die ins Internet gestellt sind.
§ 2 Gegenstand der Serviceleistung
- Gegenstand unsere Serviceleistung ist das Trocknen (Vakuumtrocknung und Vakuumgefriertrocknung) von wasser geschädigten Akten, Büchern, Papieren und sonstigen Sachen aus papierähnlichen und zum Gefriertrocknen geeigneter Materialien, im folgenden allgemein auch als Materialien bezeichnet.
- Unsere Leistung hat allein den Zweck, durch das Trocknen der wassergeschädigten Sachen die darauf enthaltenen Daten durch die Methode des Trocknens zu retten und dadurch die bestimmungsgemäße Gebrauchsfähigkeit, Nutzungsfähigkeit und Verwendung der beeinträchtigten Daten auf den insbesondere durch Wasser und Feuchtigkeit beschädigten Datenträgern bzw. Sachen (auch als Materialien bezeichnet) weitgehend wieder herbeizuführen.
- Naturgemäß kann insbesondere wegen der unterschiedlichen Schädigung der Materialien hinsichtlich Zeitdauer und Ausmaß, die im wesentlichen vom anfänglichen richtigen Verhalten des Ag abhängt, eine Garantie für das Erreichen des unter Ziffer 2. genannten Zwecks nicht übernommen werden.
- Dementsprechend sind Restaurieren der beschädigten Datenträger bzw. Sachen (auch als Materialien bezeichnet) sowie deren Versetzen in den Ursprungszustand bzw. Zustand vor der Schädigung durch Wasser und/oder Ruß und/oder sonstige Verunreinigungen sowie Gerüche nicht Gegenstand unserer Serviceleistung.
§ 3 Besondere Pflichten des Auftraggebers (Ag)
- Der Ag hat die in dem Kurzinfo-Blatt und die im Maßnahmenkatalog aufgelisteten Maßnahmen genau einzuhalten.
- Beabsichtigt der Ag wertvolle Materialien, z.B. antiquarische Bücher, Dokumente usw. oder Unikate bzw. nicht wieder beschaffbare Materialien, zum Trocknen zu geben, hat er den An zuvor schriftlich auf die wertvollen Materialien mit der Angabe seines Schätzwertes hinzuweisen.
§ 4 Angebot und Angebotsunterlagen
- Unser Angebot ist bis zur ausdrücklichen in der Regel schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend.
- An den dem Angebot beigefügten bzw. zuvor übermittelten Informationen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftliche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Ag unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab dem Ort unseres Geschäftssitzes Neu-Isenburg ausschließlich Verpackung und Versandkosten.
Auslagen des An für Verpackung und/oder Versand werden dem Ag entweder vom An oder unmittelbar von der Spedition in Rechnung gestellt. - Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nur bei Privatpersonen als Ag in unseren Preisen enthalten. Sie wird in allen Fällen der Beauftragung in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
- Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Endpreis (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Der Ag kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn seine Zahlung nicht binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum bei uns eingegangen ist. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 8 % (bzw. 5 % bei Verbrauchern) p.a. über den Basiszinssatz und auf Nachweis einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen.
- Wir sind nicht verpflichtet, zum Zwecke der Zahlung Wechsel oder Schecks entgegenzunehmen. Eine etwaige Entgegennahme erfolgt nur erfüllungshalber. Sämtliche damit verbundenen Kosten wie Wechselsteuer und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Ag.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Ag nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Ag auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.
§ 6 Leistungszeit und Haftung
- Der Beginn der von uns angegebenen Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
- Soll die Serviceleistung auf Verlangen des Ag erst zu einem späteren Termin als dem ursprünglich vorgesehenen erfolgen, trägt der Ag die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Unterganges des Servicegegenstandes mit Ablauf des vorgesehenen Tages der Serviceleistung.
- Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Leistungsverzug, so ist die Schadenersatzhaftung in Folge Verzugs für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Setzt uns der Ag, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Fristablauf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Ag nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte; im übrigen ist die Schadenersatzhaftung auf das 30-fache des auf das beschädigte Material entfallenden Trocknungspreises beschränkt.
- Die Haftungsgrenzen gemäß Ziffern 2. und 3. gelten nicht, wenn der Ag wegen des von uns zu vertretenden Verzugs geltend machen und nachweisen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung weggefallen ist.
- Die Einhaltung unserer Leistungsverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen, insbesondere Mitwirkungspflichten des Ag voraus.
- Kommt der Ag in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes der Serviceleistung in dem Zeitpunkt auf den Ag über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
§ 7 Leistungsort, Transport- und Verpackungsrisiko, Kostentragung
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Serviceleistung ab dem Ort des Sitzes des An vereinbart.
- Bezüglich Verpackung und Transport wird der An nur als Vertreter des Ag tätig. Demnach erfolgen Verpackung und Transport auf Risiko und Gefahr des Ag. Der An haftet nicht für Verlust oder Beschädigung der Materialien durch den Transporteur.
- Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen. Der Ag ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
- Auf Wunsch des Ag werden wir als sein Vertreter die Lieferung durch eine Transportversicherung decken lassen; die gegebenenfalls anfallenden Versicherungsbeträge und Kosten trägt der Ag.
§ 8 Gewährleistung für fehlerfreie Trocknung
- Die Gewährleistungsrechte des Ag setzen voraus, dass dieser den in entsprechender Anwendung des § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Für Privatpersonen gilt, dass Mängel an der Serviceleistung innerhalb von einem Monat seit Eingang der Lieferung und Leistung beim An schriftlich nach Art und Umfang angezeigt worden sind.
- Soweit die vom Ag vorgenommene Sortierung der Materialien nach Auslieferung durch den An bzw. den Transporteur nicht mehr gegeben sein sollte, stellt dies keinen Mangel der Lieferung und Leistung dar.
- Reklamationen des Ag wegen fehlender Materialien nach erfolgter Trocknung und Anlieferung beim Ag werden von uns nur anerkannt, wenn uns der Ag vor Versand der beschädigten Sachen an die Trocknungsanlage eine vollständige Bestandsliste übermittelt.
- Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Serviceleistung vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung, d.h. Nachlieferung oder soweit in angemessenem wirtschaftlichen Aufwand möglich zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Nachlieferung tragen wir die Aufwendungen nur bis zur Höhe des mit dem Ag vereinbarten Preises.
- Sind wir zur Nacherfüllung (Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung) nicht bereit oder in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so ist der Ag nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Preises zu verlangen.
- Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Ag gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Servicegegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Ag.
- Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf unserer groben Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen beruht, doch ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Sofern wir fahrlässig eine vertragliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 9 Ausschluss von Mängeln
Infolge unvorhersehbarer Veränderungen der beschädigten Materialien nach der Trocknung haften wir nicht für Mängel, welche die Datenrettung nicht nachhaltig beeinträchtigen, insbesondere nicht für die folgenden Mängel:
- Optische Veränderungen und Nichterreichen der ursprünglichen Glättung, insbesondere Deformierungen, Vergilbungen, Verfärbungen, Versprödungen, Schlieren- und Blasenbildungen und Einrisse von Materialien sowie Ablösen und Deformationen von Buchdeckeln;
- Ausbluten von Farbe oder Tinte und Rosten von Metallteilen;
- Verkleben und Anhaften von Seiten insbesondere bei Kunstdrucken, bebilderten Seiten, Bildbänden, Katalogen, Zeitschriften, fotografischem Material und Hochglanzpapieren;
- Verziehen von Kunststoffbeschichtungen und Einschweißungen (z.B. Ordnerdeckel mit Kunststoff-Folie).
§ 10 Haftung für Schäden und Mangelfolgeschäden
- Eine Haftung des An auf Schadenersatz wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt. Die Haftung für sonstige Schäden, die weder auf einer vorsätzlichen noch auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des An beruhen, ist ausgeschlossen.
- Soweit die Haftung des An ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 11 Gerichtsstand, Erfüllungsort; anzuwendendes Recht
- Unser Geschäftssitz ist Gerichtsstand, soweit dies rechtlich zulässig ist. Wir sind jedoch berechtigt, den Ag auch bei dem Gericht seines Geschäftssitzes zu verklagen.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort, soweit die rechtlich zulässig ist.
- Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem An und dem Ag gilt deutsches Recht.
§ 12 Schlussbestimmungen
Sollten sich einzelne Bestimmungen und Regelungen dieser AGB als unwirksam oder lückenhaft erweisen, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Regelungslücke oder die weggefallene Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den Zweck der weggefallenen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand 01. März 2004, © PTS – Papier-Trocknungs-Service GmbH